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Herzlich Willkommen
| Verband ostfriesischer Sachverständiger e. V. | |
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Als Verband zählt die kompetente Betreuung rund um alle Fragen des Sachverständigenwesens: von der Ausbildung über den Erfahrungsaustausch mit Kollegen bis hin zur Vetretung Ihrer berufsständischen Interessen, zu unseren Aufgaben.
Mitglieder des Verbands ostfriesischer Sachverständigen e.V. haben die Möglichkeit auf ein umfassendes Know-How zurückzugreifen, um ihre Tätigkeit professionell und gewinnbringend ausüben zu können. |
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| Der Verband ostfriesischer Sachverständiger e.V. unterstützt Sie bei Ihrer Suche nach einem geeigneten Sachverständigen, durch die Veröffentlichung unserer Mitglieder auf dieser Homepage, können Sie sich schnell und einfach informieren. | |
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Zur Steigerung des Wissenstransfers und zur Verbesserung der
Zusammenarbeit der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in
der Region Osifriesland wird ein Verein gegründet. Der Verein hat folgende
Satzung:
§ 1
Name, Siiz, Geschäftsjahr
(1) Der Verein führt den Namen „Verband osifriesischer Sachverständiger"
- im folgenden „ Verein " genannt - . Der Verein wird in das Vereinsregister
eingetragen und führt dann den Zusatz „e.V.".
(2) Der Verein soll im Vereinsregister beim Amtsgericht Aurich geführt
werden.
(3) Der Verein hat seinen Sitz in Aurich.
(4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(5) Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.
§ 2
Zweck
(1) Zweck des Vereins ist es, die vorhandene besondere Sachkunde und
somit die erheblich über dem Durchschnitt liegenden Fachkenntnisse und
Fertigkeiten sowie den Bereich des allgemeinen Sachverständigenwissens
der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu fördern und
zu vertiefen. Dabei steht die Wahrung der Qualität der zu erstattenden
Gutachten gegenüber Gerichten, Verwaltungsbehörden und sonstigen
Auftraggebern und die ständige Unterrichtung über den jeweiligen Stand
der Technik und den neusten Erkenntnissen auf dem jeweiligen
Sachgebiet im Vordergrund.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
1. den Wissenstransfer über neue Fachkenntnisse und Fertigkeiten auf
dem jeweiligen Sachgebiet sowie im allgemeinen Sachverständigenwissen
in den Bereichen der Rhetorik, des Vertrags-, Prozess-,
Haftungs-, Gebühren- und Schiedsgutachterrechts,
2. einen ständigen Informations- und Erfahrungsaustausch mit den
Gerichten und den Verwaltungsbehörden und den öffentlich bestellten
und vereidigten sachverständigen untereinander,
1
3. die Durchführung von fachtheoretischen und fachpraktischen
Lerninhalten für die jeweiligen Sachgebiete, in denen die öffentlich
bestellten und vereidigten Sachverständigen bestellt wurden,
4. alle direkt und indirekt dem Vereinszweck stärkenden und dienenden
Maßnahmen.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig.
Zusammenarbeit der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in
der Region Osifriesland wird ein Verein gegründet. Der Verein hat folgende
Satzung:
§ 1
Name, Siiz, Geschäftsjahr
(1) Der Verein führt den Namen „Verband osifriesischer Sachverständiger"
- im folgenden „ Verein " genannt - . Der Verein wird in das Vereinsregister
eingetragen und führt dann den Zusatz „e.V.".
(2) Der Verein soll im Vereinsregister beim Amtsgericht Aurich geführt
werden.
(3) Der Verein hat seinen Sitz in Aurich.
(4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(5) Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.
§ 2
Zweck
(1) Zweck des Vereins ist es, die vorhandene besondere Sachkunde und
somit die erheblich über dem Durchschnitt liegenden Fachkenntnisse und
Fertigkeiten sowie den Bereich des allgemeinen Sachverständigenwissens
der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu fördern und
zu vertiefen. Dabei steht die Wahrung der Qualität der zu erstattenden
Gutachten gegenüber Gerichten, Verwaltungsbehörden und sonstigen
Auftraggebern und die ständige Unterrichtung über den jeweiligen Stand
der Technik und den neusten Erkenntnissen auf dem jeweiligen
Sachgebiet im Vordergrund.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
1. den Wissenstransfer über neue Fachkenntnisse und Fertigkeiten auf
dem jeweiligen Sachgebiet sowie im allgemeinen Sachverständigenwissen
in den Bereichen der Rhetorik, des Vertrags-, Prozess-,
Haftungs-, Gebühren- und Schiedsgutachterrechts,
2. einen ständigen Informations- und Erfahrungsaustausch mit den
Gerichten und den Verwaltungsbehörden und den öffentlich bestellten
und vereidigten sachverständigen untereinander,
1
3. die Durchführung von fachtheoretischen und fachpraktischen
Lerninhalten für die jeweiligen Sachgebiete, in denen die öffentlich
bestellten und vereidigten Sachverständigen bestellt wurden,
4. alle direkt und indirekt dem Vereinszweck stärkenden und dienenden
Maßnahmen.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig.

